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Thüringen verlängert Übergangsfrist für den Einsatz von Rettungsassistenten

11.11.2022, 08:52 Uhr

Foto: A. Schubert

Passus im Rettungsdienstgesetz wurde um ein Jahr verlängert


Der Landtag von Thüringen hat am gestrigen Donnerstag durch eine Gesetzesänderung (Drucksache 7/5376) die Möglichkeit geschaffen, Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in Rettungswagen, in der Luftrettung und in zentralen Leitstellen um ein Jahr länger einzusetzen. Sie haben damit noch bis einschließlich 31. Dezember 2023 Zeit für die Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin. Zugleich unterstrich das Parlament den Übergangscharakter dieser Ausnahmeregelung, in dem es für bestimmte Aufgaben künftig den Einsatz von NotSan vorschreibt, die bisher noch von RettAss wahrgenommen werden können. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen zentrale Leitstellen in Thüringen mit mindestens einem NotSan besetzt sein, und in der Luftrettung dürfen neben Notärztinnen und Notärzten nur noch NotSan eingesetzt werden.

Mit der erfolgten Gesetzesänderung können Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ohne Nachqualifizierung vom 1. Januar 2024 an nur noch als Fahrerinnen und Fahrer von RTW und als Disponentinnen und Disponenten in Rettungsleitstellen eingesetzt werden. Auch am Steuer der Notarztwagen dürfen dann nur noch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eingesetzt werden.


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