In Thüringen sind in der vergangenen Woche die überarbeiteten Verfahrensanweisungen für den Rettungsdienst erschienen. Die Landesärztekammer Thüringen, die Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, die Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen geben damit den Rettungsdienstschulen, dem ÄLRD sowie allen am Rettungsdienst im Land beteiligten Rettungsdienstmitarbeitern und Notärzten einen Handlungsrahmen vor. Mit der Version 2.0 wird der Maßnahmenkatalog auch um die selbstständig durchzuführenden Tätigkeitsbereiche der Notfallsanitäter erweitert.
Bestandteil der Verfahrensanweisungen ist auch eine Mustervorlage der ÄLRD Thüringen für ein persönliches Freigabegespräch zur Ersteinführung der Notfallsanitäter in ihre Tätigkeit. Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass „die Notfallsanitätermaßnahmen keine Substitution oder Generaldelegation darstellen, sondern lediglich eine Übertragung im engsten Sinne der Behandlung von vital bedrohlichen Krankheitsbildern ohne Notarztverfügbarkeit bei standardisierten Krankheits-/Zustandsbildern im Rahmen der vorgegebenen SOP ohne Abweichungsmöglichkeit/Ermessensspielraum in den Thüringer Verfahrensanweisungen darstellen.“ Das Ziel der Thüringer Verfahrensanweisungen sei auch nicht die Einführung eines notarztfreien Rettungsdienstes.