Mit dem 1. Juli 2011 tritt in Tirol auch eine neue Notarztregelung in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist, dass nicht mehr die Gemeinden, sondern das Bundesland für die notärztliche Versorgung zuständig ist. Um diese zu garantieren, hat das Land unter anderem mit Krankenhäusern, der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH und dem Rettungsdienst Tirol Verträge geschlossen.
Diese Vertragspartner sollen dann die Notärzte zur Verfügung stellen. Neu ist auch, dass diese künftig aus sozialrechtlichen Gründen angestellt sein müssen. Darüber hatte die Gebietskrankenkasse bisher hinweggesehen. Bei Krankenhäusern angestellte Notärzte bekommen für den Notarztdienst 30 Euro brutto pro Stunde. In entlegenen Tälern oder in Osttirol übernehmen niedergelassene Ärzte zusätzlich die Notarztdienste, die selbst bei voll besetzten Wartezimmern Vorrang haben – für eine Tagespauschale von 720 Euro.
Bei einigen Stützpunkten (in Landeck, dem hinteren Zillertal und in Lienz) hat sich das Land jedoch zur Umgehung der Anstellungspflicht entschlossen, da sich dort nicht genug anstellungswillige Notärzte gefunden hatten. Nun sollen Ärzte als „freie Dienstnehmer“ Gruppenpraxen gründen können und von dort aus ihren Dienst versehen. An dem allgemeinen Notarztmangel – in den vergangenen Monaten war fieberhaft nach Notärzten gesucht worden – dürfte sich jedoch auch nach dem 1. Juli nichts ändern. Weiterhin sei es schwierig, Notärzte zu finden, die sich anstellen lassen, heißt es von mehreren Stützpunkten. (Quelle: ORF.at)