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Tiroler Rettungsdienst in den Schlagzeilen

23.11.2012, 11:11 Uhr

Foto: M. Leitner

Angeblich geheime Absprachen und Haftungsausschlüsse

Auch nach zwei Jahren wirbelt die Neuvergabe des Tiroler Rettungsdienstes im Jahr 2010 an eine Bietergemeinschaft aus Rotem Kreuzes, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hospitaldienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und Österreichischem Rettungsdienst weiter Staub auf. In seiner aktuellen Ausgabe hat das Tiroler Magazin „Echo“ Unterlagen veröffentlicht, die darauf hinweisen, dass es im Zusammenhang mit dieser Vergabe durch das Land Tirol zu inoffiziellen Nebenabsprachen und geheimen Haftungsausschlüssen gekommen ist. Bereits kurz nach der Vergabe waren erhebliche Finanzierungslücken sichtbar geworden, für die das Bundesland Tirol einstehen musste. Zudem hatte der dänische Rettungskonzern Falck – Mitbewerber bei der Vergabe – eine Feststellungsklage beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht.

„Echo“ beruft sich nun auf Sitzungsprotokolle, die dem Magazin anonym zugespielt wurden. Es soll sich dabei um das Protokoll einer Sitzung der Bietergemeinschaft vom 21. Juni 2010 und eine Ergänzung dazu handeln. In diesem Dokument seien unter anderem Gespräche über inoffizielle Vereinbarungen mit dem Land Tirol wiedergegeben: „[...] Saxl (Vizepräsident des ÖRK-Landesverbandes Tirol) berichtet weiters, dass dem Land als Auftraggeber durchaus bewusst ist, dass die gewünschte Aufwandsumme von 34 Mio. Euro im Jahr 2011 nicht der Kostenwahrheit für eine ausschreibungskonforme Leistungserbringung entspricht. Das Land bzw. dessen Vertreter haben außerhalb der offiziellen Verhandlungsrunden gegenüber allen Vizepräsidenten des Landesverbandes des Roten Kreuzes die Zusicherung gegeben, dass die gegenüber dem Angebotspreis erforderlichen Mehraufwendungen durch das Land bzw. die ARGE gedeckt werden; die tatsächliche Vergütung an die Bietergemeinschaft soll dabei im Verhandlungswege nach Zuschlagserteilung festgelegt werden.“

Laut dieser Unterlage wurde am 21. Juni 2010 auch über Haftungsausschlüsse für die Bietergemeinschaft gesprochen. So wird Saxl mit den Worten zitiert, es habe im Zusammenspiel mit der Tiroler Landesregierung einen Haftungsausschluss für die Funktionäre der Bietergemeinschaft erwirkt werden können. (POG)

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