Der 1. Januar 2011 wurde angepeilt, jedoch verschiebe sich, so der Landesrat der Tiroler Landesregierung Bernhard Tilg (ÖVP), das Inkrafttreten des Rettungsgesetzes um ein halbes Jahr nach hinten auf den 1. Juli 2011. Laut Tilg seien die Schienen für das neue Gesetz gelegt, allerdings dauere die operative Umsetzung doch etwas länger als geplant. Das größte Problem an der Umsetzung stellen die Notärzte dar. Diese müssen alle ab dem 1. Januar 2011 angestellt sein, da Werk- oder freie Dienstnehmerverträge nicht mehr erlaubt sind. Das ist bei niedergelassenen Ärzten nicht weiter schlimm, aber bei Notarztstützpunkten gilt es, schnell eine Lösung zu finden. Geplant ist jetzt, die Notärzte in Krankenhäusern anzustellen.
Die Bietergemeinschaft, bestehend aus Tiroler Rotem Kreuz, Arbeiter-Samariterbund Tirol, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hospitaldienst – Bereich Tirol und Österreichischem Rettungsdienst, hatte im Juni 2010 als Bestbieter der Ausschreibung des bodengebundenen Rettungsdienstes von Land Tirol, Tiroler Gebietskrankenkasse und Tiroler Gemeindeverband den Auftrag erhalten.