Einem Rettungsdienstmitarbeiter des DRK-Kreisverbandes Nordwestmecklenburg ist fristlos gekündigt worden, weil er die Annahme eines Transportauftrages unter Hinweis auf einen wichtigen privaten Termin abgelehnt hatte. Nach einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ erhielt der Rettungsassistent um 15.20 Uhr von der Leitstelle die Weisung, einen Transport von einem Pflegeheim ins Krankenhaus durchzuführen. Dies hätte nach seinen Angaben bedeutet, dass er einen wichtigen familiären Termin um 16.30 Uhr beim Jugendamt nicht hätte wahrnehmen können. Daraufhin wurde dem Mann fristlos gekündigt. Der Streitfall ging nun vor das Arbeitsgericht.
Das Besondere an diesem Fall: Der Gekündigte ist gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender, weswegen er unter den erweiterten Kündigungsschutz fällt. So müsste bei der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds auch der Betriebsrat selbst innerhalb von drei Tagen ab dem Kündigungszeitpunkt sein Votum abgeben. Diese Frist ließ das Gremium, das aufgrund der Erkrankung eines Mitglieds sowie der Beteiligung des Gekündigten praktisch nur aus einer Person besteht, verstreichen. Der Rechtsbeistand des Gekündigten argumentierte, dass sein Mandant zum Rettungsdienst gehöre, der Auftrag aber ein Krankentransport gewesen sei, also keine Notsituation bestanden habe. Der Vertreter des DRK-Kreisverbands erklärte dagegen, Rettungsdienst und Krankentransport bildeten eine Einheit. Da der Patient ins Krankenhaus gebracht werden musste, sei zudem eine notwendige medizinische Behandlung zu vermuten gewesen. (POG)