Im Juli schon haben wir darüber berichtet, dass das Wiener Rote Kreuz bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den Antrag gestellt hat, das Grüne Kreuz zu übernehmen. Doch jetzt wurde klar, der Antrag wurde nicht genehmigt. Nun wird das Kartellgericht über den Fall entscheiden. Das Wiener Rote Kreuz hatte vor der Einreichung des Genehmigungsantrags keinen Kontakt mit der BWB aufgenommen. So wurde die vierwöchige Entscheidungsfrist zu knapp wurde, um Auflagen verhandeln zu können.
Der Samariterbund hatte Bedenken wegen der Übernahme und wendete sich an das Kartellgericht. Bundesgeschäftsführer Reinhard Hundsmüller verweist im WirtschaftsBlatt-Gespräch darauf, dass die Übernahme nicht nur den Wiener Markt mit Notfallversorgung und Krankentransporten betreffe. Es gehe auch um Fahrten in Niederösterreich, der Steiermark und in Teilen des Burgenlandes. Eine Fusion würden Rotes und Grünes Kreuz in den Bundesländern „mächtiger“ machen, sagt Hundsmüller dem WirtschaftsBlatt. Auch andere Organisationen sollen bei der BWB Bedenken geäußert haben.
Das Rote Kreuz sei von dieser Situation wohl nicht überrascht, obwohl man noch im Juli meldete, dass „das Wiener Rote Kreuz vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen ab 1. September 2015 das Grüne Kreuz übernehmen“ werde, so das WirtschaftsBlatt.