Nach langem Hin und Her haben sich die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und das Bayerische Rote Kreuz auf einen Tarifkompromiss geeinigt, dem im Prinzip bereits beide Seiten zugestimmt haben. Der Kompromiss sieht Gehaltssteigerungen von 2,8% zum 1. November 2013 sowie 2,2% zum 1. Juli 2014 vor. Die große Tarifkommission des BRK machte ihre Zustimmung allerdings davon abhängig, mit der Gewerkschaft gleichzeitig „eine rechtskonforme und belastungsfreie Lösung des Problembereichs Umkleidezeiten“ zu finden.
Zwischen BRK und Ver.di ist nach wie vor umstritten, ob die Zeiten, in denen sich das Rettungsdienstpersonal vor und nach dem Dienst umkleidet, als Arbeitszeit zu werten sind oder nicht. Diese Frage hat u.a. bereits zu zahlreichen Arbeitsgerichtsverfahren geführt. Insofern wäre eine Einigung in diesem Punkt wohl für beide Seiten wünschenswert, jedoch bezeichnet Ver.di in seiner jüngsten „Tarif-Sonderinfo BRK“ das Vorgehen des Roten Kreuzes als „ungewöhnlich und mehr als befremdlich“. Zum einen sei diese Frage nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen gewesen, zum anderen sei es nicht üblich, dass eine Seite die Zustimmung zu einer vereinbarten Einigung „zwingend mit einer nachträglich vorgetragenen, neuen und substanziellen Forderung“ verbinde. Ein erstes Gespräch beider Tarifpartner über die veränderte Lage soll bereits am 15. November stattfinden. (POG)