S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Unfallbericht zu „Christoph 51“: Pilot stand unter Medikamenten

31.08.2007, 08:56 Uhr

Foto: DRF

Der Unfall des DRF-Rettungshubschraubers „Christoph 51“ am 28. September 2005, bei dem vier Menschen ums Leben kamen, ist nach Meinung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung mit großer Wahrscheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass der Pilot infolge des Einflusses mehrerer Medikamente zum Zeitpunkt des Absturzes in seiner Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt war. So wurde der Steigflug seiner Maschine bereits in einer Höhe beendet, die bei Beibehaltung des Kurses nicht ausreichte, einen voraus liegenden Steilhang zu überwinden. Der Hubschrauber war bei klarer Sicht 60 Meter unterhalb eines Berggipfels im Gebiet von Weilheim an der Teck in einen Steilhang geprallt, ohne die Geschwindigkeit herabgesetzt oder die Richtung geändert zu haben. Der RTH der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. vom Typ Eurocopter BK 117 hatte sich auf einem Verlegungsflug vom Klinikum Schillerhöhe bei Stuttgart nach München-Großhadern befunden. Pilot, Notarzt, Rettungsassistent und Patientin waren sofort tot. Als besonders unglücklich stuft die Bundesstelle in ihrem Abschlussbericht den Umstand ein, dass der Rettungsassistent, der vor der drohenden Kollision hätte warnen können, zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Rücken zur Flugrichtung saß, um dem Notarzt zu helfen.

Nach Angaben der Braunschweiger Luftfahrtbehörde soll es Hinweise darauf gegeben haben, dass der Pilot infolge beruflicher Überbelastung aufgrund zahlreicher Sonderaufgaben öfters zu Beruhigungsmitteln griff. In diesem Zusammenhang übt die Bundesstelle Kritik an dem für die Feststellung der Flugtauglichkeit des Unfallpiloten verantwortlichen Mediziners, welcher den Gründen für die erhöhten Leberwerte des Mannes, die auf Medikamentengebrauch hindeuteten, nicht ausreichend nachgegangen sei. „Das Ergebnis der Untersuchungen beweist, dass die Möglichkeit, eine Meldung auf den Meldenden zurückzuführen zu können, die Mitarbeiter davon abgehalten hat, sowohl Probleme … als auch einzelne Personen belastende Beobachtungen … der internen Flugsicherheitsdatenbank anzuvertrauen“, bemängelt die Bundesstelle schließlich auch das interne Meldesystem der DRF, das die Anonymität des Meldenden nicht hinreichend sicherstelle. Im vorliegenden Fall habe dies dazu geführt, dass sicherheitsrelevante Beobachtungen über den Piloten nicht bis zur Spitze der Organisation vordrangen.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum