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Unionsinterne Kritik an Spahns Vorschlägen zum Rettungsdienst

13.02.2019, 13:17 Uhr

Foto: privat

„Kein Grund, warum der Bund das besser regeln könnte als die Länder“


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist mit seinem Vorschlag, dem Bund mehr Kompetenz bei der Gestaltung des Rettungsdienstes einzuräumen (wir berichteten hier), in der eigenen Partei auf eher zurückhaltende Reaktionen gestoßen. So erklärte der Bundestagsabgeordnete Michael Kuffer (CSU) gegenüber RETTUNGSDIENST, er lehne eine dafür notwendige Grundgesetzänderung rundweg ab: „Es gibt in meinen Augen sicherheitspolitisch keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Bund das besser regeln könnte als die Länder.“ Spahn hatte diese Forderung in einem Eckpunktepapier seines Ministeriums erhoben. Kuffer ist Mitglied des Bundestagsinnenausschusses und dort Berichterstatter der Bundestagsfraktion der Union für Zivil-, Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz. Der Unionspolitiker und Münchener Fachanwalt für Vergaberecht begrüßt zwar nach seinen Worten „die Verbesserung der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung“, gibt aber zu bedenken, dass in diese Betrachtung auch die ambulante häusliche Versorgung in der Fläche einzubeziehen sei. Gleichzeitig müsse die Verzahnung von Zivil- und Katastrophenschutz sowie dem Rettungsdienst weiter vorangetrieben werden.

Auch Spahns Vorschlag, die „Mitwirkungs- und Verhandlungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Länderebene“ zu erweitern, steht Kuffer differenziert gegenüber. Die Länderzuständigkeit für den Rettungsdienst umfasse ja auch dessen Finanzierung: „Damit hat der Bund z.B. bei der Findung der Entgelthöhe für rettungsdienstliche Leistungen gar keine Möglichkeit, die Rechtsposition der Krankenkassen zu verbessern.“ Eine wie immer gestaltete Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten würde daher allenfalls verfahrensrechtlich wirken können und das Finden der angemessenen Höhe von Rettungsdienstleistungen noch komplizierter machen. Dies trage nicht dazu bei, die Planungssicherheit für die Leistungserbringer zu erhöhen. Bereits heute verfügten die Krankenkassen ja schon über weitgehende Mitwirkungsrechte bei der Finanzierung des Rettungsdienstes. Zwar sei die Forderung nach weiteren Mitwirkungsrechten „rein gesundheitspolitisch“ nachvollziehbar, dennoch widerspreche sie der sicherheitspolitischen Gesamtkonzeption der Union für das System des Bevölkerungsschutzes, so Kuffer. (POG)

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