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Unnötige Kosten für den Rettungsdienst

23.04.2015, 12:41 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Kassenärztliche Vereinigungen sollen mit Rettungsleitstellen kooperieren

Der Entwurf des neuen Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) sieht u.a. auch eine stärkere Kooperation zwischen den Ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Leitstellen vor. Dazu soll es in § 75 unter Absatz 1b) zukünftig heißen: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen mit den Rettungsleitstellen der Länder kooperieren.“ Die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für einfache Erkrankungen, z.B. in Regionen, in denen der Weg zur Notdienstpraxis besonders lang ist, führe zu unnötigen Kosten für den Rettungsdienst, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf. Vorgeschlagen wird daher eine gemeinsame Leitstelle für den Rettungs- und den vertragsärztlichen Notdienst, wie sie in manchen Regionen schon erfolgreich praktiziert wird. Damit könne ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, damit im Einzelfall die richtige Versorgungsebene in Anspruch genommen werden könne. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten deshalb künftig entsprechende Kooperationen vereinbaren. Damit werde die Errichtung gemeinsamer Leitstellen befördert werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat dazu im vergangenen Jahr bereits ein Projekt durchgeführt. Ziele waren die durchgehende und einheitliche Erreichbarkeit des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in dem Bundesland, direkte Anbindung an den Rettungsdienst und eine stärkere Patientenorientierung allein schon durch weitaus mehr Hausbesuche als bisher. In der nächsten BOS-LEITSTELLE AKTUELL berichten wir ausführlicher über das Projekt.

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