Der Bundesrat hat am Freitag abschließend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen zugestimmt. Durch das Gesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, werden mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass der Schutz derjenigen verbessert wird, die schon bislang versichert sind, weil sie sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Das betrifft z.B. die Freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund oder die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Versicherten sollen künftig auch etwaige Sachschäden ersetzt werden. Das kann etwa das Mobiltelefon sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden im Wasser verloren geht.
Verbesserter Unfallschutz für Ehrenamtliche
29.11.2004, 09:13 Uhr
Auch Sachschäden sollen zukünftig ersetzt werden