Die Ver.di-Tarifkommission BRK hat gestern in Nürnberg einstimmig beschlossen, beim Ver.di-Bundesvorstand den Antrag auf Durchführung eines Arbeitskampfes zu stellen. Zwischenzeitlich haben sich beide Tarifparteien auf einen weiteren Verhandlungstermin am 1. Oktober 2015 verständigt. „Bewegt sich das BRK nicht weiter, werden wir erstmals die 22.000 Beschäftigten zum Streik aufrufen. Die konkreten Pläne hierzu werden jetzt erarbeitet“, so Dominik Schirmer, Landesfachbereichsleiter von Ver.di Bayern.
Die Entscheidung zum Streik beruht auf einer Mitgliederbefragung, die zwischen dem 15. August und 15. September 2015 durchgeführt wurde. 62,9% der Befragten lehnten das Angebot des BRK zum Manteltarifvertrag und zur Eingruppierung und 56,7% lehnten das Angebot zum Entgelt ab. 26,1% haben sich gegen einen Streik ausgesprochen. Das Angebot des BRK beinhaltete erste Zugeständnisse zur Verbesserung der Einkommens- und Arbeitszeitbedingungen. So wurde u.a. zur Ermittlung der Arbeitsbereitschaft angeboten, künftig zwischen Rettungswachen und Stellplätzen sowie den jeweiligen Rettungsmitteln zu differenzieren. Dies soll nach Berechnungen der Arbeitgeber dazu beitragen, dass es für mindestens ein Drittel der Rettungsdienst-Mitarbeiter zu einer Arbeitszeit von 38,5 Stunden in der Woche kommen wird. Schritte in eine Reduzierung der 45-Stunden-Woche lehnt das BRK nach Angaben von Ver.di aber ab.
Bei der Eingruppierung im Rettungsdienst fordert Ver.di, dass sie sich zukünftig an den Regelungen des DRK bzw. an der Systematik der Pflege orientieren soll. „Vertretungsschichten“ für Rettungsassistenten, die als Rettungssanitäter eingruppiert werden, sollen besser vergütet werden. Eine verbesserte Eingruppierung für Rettungsassistenten und Notfallsanitäter könne aber nur der erste Schritt in eine umfassend verbesserte Eingruppierungsordnung sein, so die Gewerkschaft. Bereits zugestimmt hat das BRK u.a. den Zulagen für Praxisanleiter (90 Euro), Desinfektoren (50 Euro) und für die Luftrettung (150 Euro). Angeboten wurden ferner eine Entgelterhöhung von 2,5% ab dem 1. Juli 2015 und 2,0% ab dem 1. Juli 2016 (Laufzeit bis 31. März 2017) sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro für das Jahr 2015.