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Ver.di kritisiert Notfallsanitätergesetz

17.10.2012, 14:41 Uhr

Foto: BRK-KV Berchtesgadener Land

Gewerkschaft fordert bundeseinheitliche Kompetenzregelung

Gemischt hat die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf den neuen Entwurf des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) reagiert, der am 10. Oktober 2012 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und nun in den Bundestag geht. Positiv zu bewerten sei, dass ein Absatz eingefügt wurde, der vorschreibt, dass tarifliche und Dienstvereinbarungen im Ausbildungsvertrag enthalten sein müssen. Dies hatte Ver.di neben anderen Punkten mit Nachdruck gefordert. Zudem sei die Probezeit von sechs auf vier Monate reduziert worden. Kritisiert wird von Ver.di hingegen eine fehlende Regelung für die Finanzierung des Gesetzes sowie ein ausdrückliches Schulgeldverbot. Auch, so Ver.di in seiner Pressemitteilung, sei die „besondere Ausbildungssituation von Notfallsanitätern im Rahmen der Feuerwehrausbildung nicht berücksichtigt.“

Ganz besonders sauer stößt der Gewerkschaft ein nachträglich eingefügter Passus auf, der es ermöglichen soll, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nachträglich zu widerrufen, wenn der betreffende Rettungsdienstmitarbeiter nicht mehr zur Ausübung seines Berufes geeignet erscheint. Da eine genauere Definition dieses Begriffs fehle, „könnte beispielsweise Übergewicht oder ein schwerer Bandscheibenvorfall schon zur Aberkennung führen. Das würde eine Strafe für diejenigen bedeuten, die auf Grund der Jahre langen Arbeitsbelastungen eine angegriffene Gesundheit haben.“ Ganz besonders kritisch sieht Ver.di die Frage der Kompetenzregelung: Die Kompetenzen der Notfallsanitäter sollten „nicht individuell und nach regionalem Bedarf gestaltet werden, sondern bundeseinheitlich für alle gleich.“

Die Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.

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