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Ver.di will Ausnahme vom Heilkundevorbehalt für Notfallsanitäter

17.10.2019, 16:31 Uhr

Foto: K. von Frieling

Gewerkschaft nimmt an Sitzung des Gesundheitsausschusses teil


Zu der am Montag um 13.00 Uhr anstehenden Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, in der es u.a. um den Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Notfallsanitätergesetz gehen soll (Ausschussdrucksache 19(14)108.1), hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird der Gesetzgeber gebeten, die vorgeschlagene Änderung von § 1 Abs. 1 NotSanG aufzugreifen, die am Freitag im Bundesrat verabschiedet worden sind: „Durch die vorgeschlagene Ergänzung würden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen der ihnen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c NotSanG vermittelten Kompetenz zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt. Damit würde eine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt zugunsten von Rechtssicherheit normiert.“ Die im Änderungsantrag der Regierungskoalition geplante Neufassung des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c greife zu kurz, da nicht alle Notfälle vorhersehbar seien und damit nicht für jede Notfallsituation standardisierte Behandlungsmaßnahmen vorgegeben werden können.

Begrüßt wird von Ver.di hingegen die geplante Verlängerung der Übergangsfrist von sieben auf zehn Jahre innerhalb der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben werden soll, um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu erwerben. Wichtig ist der Gewerkschaft, dass eine entsprechende Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung gewährleistet ist.

Ver.di gehört zu den geladenen Sachverständigen der Sitzung des Gesundheitsausschusses, die als öffentliche Anhörung unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin durchgeführt wird (sie wird am Montag ab 18.00 Uhr auf www.bundestag.de zu sehen sein). Ebenfalls eingeladen sind u.a. Vertreter der Bundesärztekammer, des Bundesverbands der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).






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