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Vergütungsstruktur im qualifizierten Krankentransport ist ungleich

15.02.2024, 16:02 Uhr

Foto: VSPV NRW

BKS und VSPV legen Gutachten zur Wirtschaftlichkeit vor


Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BKS) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Wirtschaftlichkeit im Bereich des qualifizierten Krankentransports untersuchen zu lassen. Die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, das gewerbliche (meist privatwirtschaftliche) Unternehmen und der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst nicht gleichbehandelt werden. Demnach würden öffentliche Anbieter auf Basis von festen Budgets von den Kostenträgern finanziert werden und könnten Krankentransporte über selbst festgesetzte Gebühren abrechnen. Für private Anbieter hingegen gelte das „Verhandlungsmodell“, bei dem jeder Anbieter mit Kostenträgern Preise verhandele. Diese würden in der Regel als Preise pro Kilometer vereinbart, bei denen An- und Abfahrtsstrecken unberücksichtigt bleibe.

Dem Gutachten liegen betriebswirtschaftliche Daten von verschiedenen Krankentransportbetrieben aus dem Kalenderjahr 2022 zugrunde. Die Unternehmen sind in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ansässig und stellen annähernd 100 Krankentransportwagen in verschiedenen Regionen zur Verfügung. Der BKS fordert für seine Mitgliedsunternehmen einen transparenten Austausch mit den Kostenträgern über Kostenkalkulationen, wie sie im öffentlichen Rettungsdienst üblich sind. Das Ziel müssten Entgelte sein, mit denen die Unternehmen leistungsfähig und verlässlich arbeiten könnten. Dafür brauche es ergänzende Regelungen zur Ermittlung angemessener Vergütungen für qualifizierte Krankentransporte außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
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