Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages hat gestern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) in geänderter Fassung einstimmig angenommen. Damit soll es für Fahrer von schweren Feuerwehrfahrzeugen eine spezielle Ausbildungsprüfung geben. In der Begründung dazu heißt es: „Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden. Diese sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor.“
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP änderte der Ausschuss einstimmig, dass nicht nur interne Mitarbeiter, sondern auch externe Fahrlehrer die Prüfung abnehmen dürfen. Über den Gesetzentwurf muss das Plenum des Bundestages noch abschließend entscheiden.