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Verkehrsunfall mit Einsatzfahrzeug

23.07.2013, 15:06 Uhr

Foto: T. Steg/Wikipedia

BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

Das Landgericht Hamburg hat den Fahrer eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt (Urteil vom 18. September 2012).

Der Angeklagte war am 6. Juli 2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute teils schwer verletzt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat nun mit Beschluss vom 16. Juli 2013 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist somit rechtskräftig.

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