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Versicherungsschutz bei Unfällen im Ehrenamt

09.09.2004, 11:50 Uhr

Hessen für Absicherung aller Ehrenamtlichen

Die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger hat gefordert, dass zukünftig alle ehrenamtlich Tätigen in Deutschland bei Unfällen abgesichert sind. „Die Landesregierung hat in Hessen durch Abschluss einen Rahmenvertrages mit der SV Sparkassen-Versicherung im Januar 2003 einen entsprechenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche eingeführt, bei denen keine anderen Versicherungen greifen. Er ist für die Betreffenden kostenlos, das Land trägt die Kosten. Dem hessischen Vorbild haben sich eine Reihe anderer Bundesländer inzwischen angeschlossen. Dies enthebt den Bund aber nicht der Pflicht, eine grundsätzliche Lösung für die Versicherung aller Ehrenamtlichen zu treffen“, erklärte sie. Ein weiterer hessischer Rahmenvertrag biete sogar den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche mit Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen.

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes Ehrenamtlicher, den die Bundesregierung im Juni vorgelegt hat und dessen Beschlussfassung nun im Bundesrat ansteht, so die Auffassung der hessischen Sozialministerin, bleibe in einigen positiven Ansätzen stecken. Die Ausweitung der verpflichtenden Unfallversicherung erfolge nur für die im Rahmen kommunaler oder auf die Religionsgemeinschaften bezogener Einsätze von Ehrenamtlichen. Ansonsten sei eine freiwillige Absicherung nur für so genannte „Ehrenamtsträger“ möglich. Hessen habe ein Netz geschaffen, so Lautenschläger, das im Falle eines Falles alle freiwillig Aktiven sicher auffange, die über keinen anderweitigen Unfallversicherungsschutz verfügten. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Hessen sind im Internet verfügbar.

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