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Vordrucke zur Krankenbeförderung nicht über KV-Druckereien zu beziehen

17.06.2004, 09:12 Uhr

Wie wir am 3. Juni 2004 gemeldet haben, gibt es eine aktualisierte Fassung des abgestimmten und beschlossenen Vordrucks zur Verordnung von Krankenbeförderung (Muster 4), die zum 1. Juli 2004 verbindlich und zu diesem Datum als Druckversion bereitgestellt wird. Rettungsdienste können die Vordrucke jedoch nicht über die KV-Druckereien beziehen.

Die Formulare sind aber bereits beim DokuForm-Verlag lieferbar und können dort bezogen werden. Es gibt das Muster 4 einzeln oder als Teil der Einsatzprotokolle. Für Rettungsdienste, die noch „alte“ Muster-4-Vordrucke haben, nicht uninteressant dürfte auch sein, dass es auch eine „selbstdurchschreibende“ Version gibt, die deckungsgleich auf die Einsatzprotokolle aufgelegt werden kann. So können Restbestände der Formularsätze aufgebraucht werden.

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