Wie am gestrigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss bei der abschließenden Beratung eines FDP-Antrages zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes deutlich wurde, erachten alle Fraktionen und die Bundesregierung eine Novellierung für notwendig. Dennoch wird eine Reform voraussichtlich nicht vor 2009 in Kraft treten. Es gäbe „eine Menge von schwierigen Details“, die vor einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssten, wie ein Vertreter der Bundesregierung mitteilte. Daher soll im ersten Halbjahr 2008 eine Expertengruppe mit Fachverbänden und Ländern in einen „Vorklärungsprozess“ treten, so dass im zweiten Halbjahr ein Referentenentwurf vorliegen könne.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD wurde hingegen der FDP-Antrag abgelehnt, während die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke zustimmten und sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Die Koalitionsfraktionen machten in der Ausschusssitzung allerdings deutlich, dass in Zukunft ein adäquater Vorschlag vorgelegt werde, in dem es um die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und -dauer und auch um die Finanzierung gehen werde. Zu erörtern sei dafür noch z.B. die Verzahnung mit den Feuerwehren, Fragen der Berufsvoraussetzung und die Kompetenzabgrenzung zu den Notfallärzten. Die Grünen anerkannten ausdrücklich „das Verdienst der FDP-Fraktion“, das Thema Rettungsassistenz angestoßen zu haben. Sie betonten, dass es bei einer Reform auch um die zukünftige Versorgung gehen müsse, da sich in manchen Regionen ein Mangel abzeichne. Die Linke forderte, dass die Novellierung zügig angegangen werde.
„Vorklärungsprozess“ statt Novellierung
25.10.2007, 09:19 Uhr
Abgelehnte RettAssG-Initiative wird gelobt