Wieder einmal ist der Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst Gegenstand einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung. Der Ausgang des Verfahrens, das am 17. Juli 2009 vor dem Arbeitsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg fortgesetzt wird, wird mit Spannung erwartet.
Kernpunkt des Streits stellt die Zahlung von Wechselschichtzulagen dar. Der Kläger ist ein beim DRK beschäftigter und nach DRK-Tarifvertrag entlohnter Rettungsassistent. Er argumentiert, in seiner wöchentlichen Arbeitsbereitschaft von 48 Stunden sei in Wirklichkeit ein so hoher Anteil von Vollarbeit enthalten, dass die Zahlung dieser Zulagen gerechtfertigt sei. Sein Arbeitgeber hält dem entgegen, der Anteil an Arbeitsbereitschaft sei so hoch, dass Zulagen nicht in Frage kämen und beruft sich dabei auf ein Gutachten über die Auslastung des Rettungsdienstpersonals in den jeweiligen Schichten. Während der Bereitschaftsdienste hat sich das Personal in der Rettungswache aufzuhalten. (POG)