S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Vorrangstellung der Hilfsorganisationen in Bayern ist verfassungswidrig

24.05.2012, 11:35 Uhr

Foto: BRK Berchtesgadener Land

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat soeben entschieden, dass die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen BRK, ASB, JUH und MHD im bayerischen Rettungsdienstgesetz verfassungswidrig ist. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BayRDG verstoße gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 101 BV) und sei nichtig, soweit Dritte nur dann mit der bodengebundenen Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen beauftragt werden können, wenn die Hilfsorganisationen zur Übernahme des Auftrags nicht bereit oder in der Lage sind. Die sich hieraus ergebende Vorrangstellung der Hilfsorganisationen habe für Dritte die Wirkung einer objektiven Berufszugangsvoraussetzung. Sie sei zur Sicherstellung einer flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen nicht erforderlich, da dieses Gesetzesziel auch erreicht werden könne, wenn Dritte gleichrangig in das Auswahlverfahren nach Art. 13 Abs. 3 BayRDG einbezogen werden (Vf. 1-VII-10).

Das Urteil finden Sie hier.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum