Im Rettungsdienst Sachsens zeichnet sich eine kritische Situation ab. ver.di sieht die Qualität und Zuverlässigkeit der Notfallrettung und des Krankentransports im Freistaat in Gefahr. Grund ist die immer noch fehlende Rechtsverordnung zum Sächsischen Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstgesetz. Das bereits 2004 verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Rettungszweckverbände und Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte erstmals im Jahr 2008 ein Auswahlverfahren für die Leistungen der Rettungsdienste durchführen müssen.
„Dafür ist es dringend erforderlich, Qualitätsstandards für die Vergabe festzulegen“, kritisiert Harald Krause von ver.di die bestehende Rechtslücke. Es sei zu befürchten, dass künftig vielerorts Billiganbieter das Rennen machen, die weder ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten, noch in der Lage sind, die bisher gewohnte Qualität der Leistung zu erbringen. Die Verunsicherung in den 144 Sächsischen Rettungswachen sei dementsprechend hoch. Knapp 4.500 Retter und Helfer sehen sich mit einer ungewissen Zukunft belastet. Um sich in rechtlich unsicherer Lage alle Optionen offen zu halten, würden derzeit die kostentragenden Krankenkassen und die in Städten und Landkreisen zuständigen Stellen Szenarien entwickeln, die von der vorsorglichen Kündigung Tausender Rettungsassistenten und Sanitäter ausgehen. Mit neu gegründeten Rettungsdienst-GmbHs ohne Personal könnte man so auf dem Anbietermarkt frei agieren und dann im Falle eines Zuschlags Arbeitskräfte nach Bedarf einstellen.
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