In einer Kleinen Anfrage vom 18. Dezember 2017 an die Landesregierung Thüringen warnt der Abgeordnete Stefan Dittes (Die Linke), dass Konsumenten von illegalen Rauschmitteln und ihr Umfeld stets vor der Frage stehen würden, ob trotz einer möglicherweise bedrohlichen Situation für Gesundheit und Leben wirklich notärztliche Hilfe herbeigerufen werden soll (Drucksache 6/5295). Grund sei die Angst, dass bei entsprechenden Äußerungen gegenüber der Leitstelle diese die Polizei davon in Kenntnis setze, damit Ermittlungen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität eingeleitet werden können. Aus Sicht von Dittes müsse, um die Gesundheit und das Leben von Betroffenen zu schützen, sichergestellt werden, „dass die ärztliche Schweigepflicht nicht dadurch unterlaufen werde, dass bei Anforderung der ärztlichen Hilfe eine Involvierung von Polizeieinsatzkräften stattfinde, sofern diese ausschließlich der Strafverfolgung im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität aufgrund der zuvor konsumierten Substanz diene“.
In einem Schreiben vom 7. Februar 2018 antwortet die Landesregierung Thüringen auf die Frage, wie sie den Sachverhalt bewertet, damit, dass der Notarzt grundsätzlich an seine Schweigepflicht gebunden sei und die Polizei nur im Falle der Abwehr einer Gefahr, so z.B. zum Schutz der Rettungskräfte, von den Rettungsleitstellen in Kenntnis gesetzt werde. Die Landesregierung teile jedoch die Einschätzung des Abgeordneten und sehe dies mit Besorgnis, weist aber auch darauf hin, dass die Rechtsordnung derartige Konfliktlagen aufgrund „general- und spezialpräventiver Erwägungen“ hinnehme. Entsprechende Aufklärungshinweise im Rahmen der angebotenen Präventionsprojekte und Maßnahmen könnten aber dazu beitragen, Drogenkonsumenten dazu zu motivieren, notärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Landesregierung lägen keine Zahlen dazu vor, wie viele Fälle es zwischen 2012 und 2017 in Thüringen gegeben hätte, in denen per Notruf ärztliche Hilfe wegen des Konsums illegaler Substanzen angefordert und die Polizei darüber von der Rettungsleitstelle in Kenntnis gesetzt wurde.