Sieben Fachgesellschaften, darunter die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), haben zusammen eine Handlungsanweisung publiziert, wann Patienten mit Covid-19 noch behandelt und ab wann ihnen nur noch beim Sterben geholfen werden sollte. Auch präklinische Entscheidungen, die etwa in Alten- und Pflegeheimen oder vom Rettungsdienst getroffen werden können, werden darin erwähnt. Zur Prognoseeinschätzung, heißt es in dem Papier, „sollten möglichst viele der Kriterien bereits vor Verlegung in die Klinik geprüft werden.“ Dazu soll – wenn möglich – im Vorfeld unter Einbeziehung des Hausarztes ermittelt und verlässlich dokumentiert werden, ob eine Krankenhauseinweisung und ggf. Verlegung auf eine Intensivstation bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes medizinisch indiziert und vom Betroffenen gewünscht sei. „Ausschlusskriterien für eine Aufnahme auf die Intensivstation sollten frühzeitig und ggf. bereits vor Aufnahme in die Klinik identifiziert werden.“
Die Kriterien für die Priorisierungsentscheidungen müssten auf der bestmöglich verfügbaren Informationsgrundlage getroffen werden. Dazu werden aufgezählt Informationen zum aktuellen klinischen Zustand des Patienten sowie zum Patientenwillen (aktuell/vorausverfügt/zuvor mündlich geäußert/mutmaßlich), die anamnestische/klinische Erfassung von Komorbiditäten sowie des Allgemeinzustands (einschl. Gebrechlichkeit, z.B. mit der Clinical Frailty Scale), Laborparameter soweit verfügbar und prognostisch relevante Scores (z.B. SOFA-Score). Das Papier enthält einen Algorithmus zur Entscheidungsfindung sowie eine Dokumentationshilfe.
Die Empfehlungen stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung.