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Warnwesten ab 1. Mai Pflicht in Österreich

29.04.2005, 08:22 Uhr

Foto: ÖAMTC

Nicht-Mitführen und Nicht-Tragen strafbar

Gelb können sie sein, orange oder rot, gesehen hat sie schon jeder, viele haben bereits ein Exemplar gekauft – die Warnweste wird ab 1. Mai Teil der verpflichtenden Auto-Ausstattung in Österreich. Die ÖAMTC-Experten empfehlen daher, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen. Der Club hat auch für Kinder vorgesorgt und bietet österreichweit Mini-Warnwesten an.

Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält. Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen ist ab 1. Mai strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro.

Auch in Italien und Spanien ist eine Warnweste gesetzlich vorgeschrieben. Die Tragepflicht gilt, wenn der Autolenker außerhalb des Ortsgebietes sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält. Das Nicht-Mitführen ist in diesen Ländern straffrei. In Portugal wurde die Einführung der Warnwestenpflicht auf 25. Juni 2005 verschoben. Dort wird es wie in Österreich auch eine Mitführpflicht geben.

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