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Was dürfen Hamburgs Notfallsanitäter?

28.09.2016, 12:40 Uhr

Foto: K. von Frieling

Gleiche Bezahlung wie Rettungsassistenten

Aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator geht hervor, welche erweiterten Maßnahmen die Notfallsanitäter in der Hansestadt zukünftig durchführen dürfen (Drucksache 21/5904): Anlage eines Tourniquets sowie Verabreichung von Amiodaron, Glukokortikoiden sowie H1- und H2-Blocker. Diese „Liste“ soll auf Basis der gemachten Erfahrungen und der jährlichen Überprüfung der Kompetenzen in den kommenden Jahren erweitert werden. Auch die Antwort auf die Frage, ob ausgebildete Notfallsanitäter trotz besserer Qualifikation die gleiche Bezahlung wie Rettungsassistenten erhalten, fällt kurz aus: ja.

Bisher haben in Hamburg 299 Mitarbeiter erfolgreich die Prüfung zum Notfallsanitäter abgelegt. Alle, die ihre Urkunde beantragt haben, haben diese auch angenommen. Die Kostenträger mussten dafür seit dem 1. Januar 2014 14.334.629 Euro bezahlen.

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