Die Uneinheitlichkeit bei der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes setzt sich auch bei der Frage nach den Ausbildungskosten fort. Bei der heute in Köln stattfindenden „Regelmäßigen Konferenz für den Rettungsdienst“ (ReKoRD) wurde u.a. eine Folie gezeigt, auf der der Stand der Finanzierungsregelung in den einzelnen Bundesländern laut einer Befragung der Ärztlichen Vertreter der Länder präsentiert wurde. So werden in Baden-Württemberg 95.800 Euro pro Jahr und Schüler veranschlagt, in Nordrhein-Westfalen wurden vom zuständigen Ministerium 80.000 Euro für drei Jahre berechnet und in Niedersachsen 51.000 Euro für drei Jahre. Für alle anderen Bundesländer konnten keine aussagekräftigen Zahlen vorgelegt werden. Eine Zusage der Kassen für die Übernahme der Kosten liegt nach derzeitigem Stand in den folgenden Ländern vor: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.
Die Umfrage unter den DRK-Landesschulen, aus der wir im Editorial der aktuellen RETTUNGSDIENST bereits zitiert haben, hat ähnliche Werte ermittelt. Darüber hinaus wurden dort aber noch Zahlen aus Bayern (88.800 Euro/3 Jahre), Hamburg (18.000 Euro/3 Jahre), Hessen (39.000 Euro/3 Jahre), Sachsen-Anhalt (92.000 Euro/3 Jahre) angegeben. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen fehlten auch hier.