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Was wird sich im Rettungsdienst nach der Bundestagswahl ändern?

03.09.2021, 12:08 Uhr

RETTUNGSDIENST befragte die Parteien


Mittlerweile hat sie Tradition, die RETTUNGSDIENST-Umfrage vor jeder Bundestagswahl bei allen im Bundestag vertretenen Parteien (derzeit CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, AfD und Linke) über deren Positionen zu Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Geantwortet haben bis zum Redaktionsschluss leider lediglich vier Parteien (SPD, Grüne, FDP und Linke). Auf den bisher üblichen großen Bericht zur Parteienumfrage vor der Bundestagswahl in der Printausgabe der RETTUNGSDIENST haben wir daher leider verzichten müssen. Die eingereichten Antworten möchten wir unseren Leserinnen und Lesern aber nicht vorenthalten.

Gefragt haben wir Folgendes:

  1. Das deutsche Rettungswesen zählt im internationalen Vergleich ohne Zweifel zu den besten der Welt. Dennoch sehen zahlreiche Experten noch Verbesserungs- bzw. Nachholbedarf in medizinischer und technischer Hinsicht. Wo würde Ihre Partei mit Veränderungen ansetzen?
  2. In der vergangenen Legislaturperiode wurde das Notfallsanitätergesetz novelliert. Speziell ging es dabei um eine Neufassung des § 2a NotSanG über die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher, auch invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Sie sollen bis zum Eintreffen des Notarztes bzw. Eingreifen des Telenotarztes solche Maßnahmen durchführen dürfen, wenn sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und diese Maßnahmen notwendig sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von den Patienten abzuwenden. Schafft diese Neuregelung in den Augen Ihrer Partei nun absolute Rechtssicherheit für das Rettungsdienstpersonal oder besteht noch weiter Klärungsbedarf?
  3. Der Rettungsdienst fällt in Deutschland unter die Kompetenz der Bundesländer. Unter dem Eindruck der Corona-Krise sind Zweifel an dieser Zuständigkeitsregelung laut geworden. Würden Sie nun eine Erweiterung der Bundeskompetenzen auf diesem Gebiet befürworten?
  4. In einigen Bundesländern werden derzeit die Rettungsdienstgesetze geändert, so wie jüngst in Bayern und Niedersachsen. Auffallend dabei ist, dass dabei wieder vermehrt die sogenannte Bereichsausnahme verankert wird, die es den kommunalen Gebietskörperschaften, die meist für den Rettungsdienst zuständig sind, erlaubt, den Auftrag zur Durchführung des Rettungsdienstes in ihrem Gebiet direkt an eine Hilfsorganisation oder eine gemeinnützige Organisation zu vergeben. Die ansonsten vorgeschriebene europaweite Ausschreibung kann damit ausgehebelt werden. Sprechen Sie sich für diese Praxis aus oder befürworten Sie eher eine Vergabe nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten?
  5. Schon längere Zeit wird über strukturelle Reformen in Rettungsdienst und Katastrophenschutz gesprochen. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob beide Einrichtungen enger miteinander verzahnt werden müssen und ob die bisherige Zuständigkeitsregelung im Katastrophenschutz noch zeitgemäß ist. Sie sieht eine Bundeszuständigkeit nur im Verteidigungsfall vor, bei Katastrophen durch Naturgewalten oder technische Unfälle obliegt die Verantwortung den Bundesländern, obwohl die Vergangenheit gezeigt hat, dass die meisten dieser Katastrophen sich über mehrere Bundesländer hinweg auswirken.
  6. Gerade in der Corona-Krise in diesem und dem vergangenen Jahr hat sich wieder einmal herausgestellt, dass in den medizinischen Assistenzberufen Personal fehlt. Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder betont, dass diese Berufe besser bezahlt werden müssten und mehr Nachwuchs gewonnen werden müsste. Was kann hier nach Ihrer Meinung getan werden?

 

 

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