Seit heute ist der Wegfall der Stichtagsregelung im Notfallsanitätergesetz amtlich. Die langerwartete Veröffentlichung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes, in deren Zuge auch die sogenannte Stichtagsregelung in § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes aufgehoben wird, erfolgte heute im Bundesgesetzblatt Nr. 19. Damit ist die Formulierung „bei Inkrafttreten des Gesetzes“ in Satz 1 und 2 des § 32 NotSanG gestrichen worden.
Die in § 32 Abs. 2 Satz 1 geregelte Übergangsvorschrift, derzufolge Rettungsassistenten eine Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen müssen, um direkt zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden, war eine der meistdiskutierten Passagen des Notfallsanitätergesetzes. Von dem Wegfall erhofft man sich u.a. auch eine Entspannung der derzeitigen Personalsituation der Leistungserbringer im Rettungsdienst und einen verminderten Kostenanstieg im Gesamtsystem.