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Weiter Diskussion um Bayerisches Rettungsdienstgesetz

14.01.2016, 12:15 Uhr

Foto: K. von Frieling

Keine Begeisterung über neue ÄLRD-Regelung

Die bayerischen Landtagsabgeordneten Walter Taubeneder und Dr. Gerhard Waschler sind in Passau mit Vertretern des BRK-Kreisverbandes Passau, des Malteser Rettungsdienstes der Region Bayern/Thüringen, des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) sowie der Integrierten Leitstelle zusammengetroffen, um über die geplanten Änderungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) zu diskutieren. So ist z.B. im Gesetzentwurf zur Änderung des BayRDG von der Bildung eines so genannten Rettungsdienstausschusses die Rede. Peter Hausl, Referent für den Rettungsdienst in der BRK-Landesgeschäftsstelle, sah darin kein Problem: „Wir begrüßen einen solchen Ausschuss, in dem sämtliche Beteiligte des Rettungsdienstes in Bayern auf Augenhöhe vertreten sind. Jedoch fordern wir eine konkrete Regelung, was die Besetzung angeht.“

Auf geringere Zustimmung stieß bei ZRF-Geschäftsführer Bernhard Wagmann eine geplante Gesetzesänderung bei den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD). Man habe mit der bisherigen Regelung „ideale Strukturen“ aufgebaut. Er bedaure, dass der Ärztliche Leiter künftig weisungsgebunden gegenüber dem Landesbeauftragten und dem neu eingeführten Bezirks-ÄLRD sei und trotz der Aufgabenerweiterung für dieses Amt jetzt nur noch eine einzige Person mit einer Halbtagsstelle vorgesehen sei. Nach Ansicht Wagmanns ist zudem eine Weisungsbefugnis hinein in die Zweckverbände angesichts des kommunalen Selbstverwaltungsrechts der Gebietskörperschaften aus juristischer Sicht problematisch. Auch die starke Reduzierung der Planstellen bei den ÄLRD sah der Zweckverband kritisch. Dieser Auffassung schloss sich auch Dr. Andreas Baumann, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in diesem Bereich, an. Einig waren sich alle Gesprächsteilnehmer in der positiven Bewertung des neuen Notfallsanitäter-Berufsbildes mit erweiterten Kompetenzen, wobei betont wurde, dass es dabei nicht darum gehen dürfe, Notärzte „einzusparen“. (POG)

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