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Weiterhin kein barrierefreier Zugang zu Notrufdiensten

11.02.2020, 13:17 Uhr

Foto: Salus

Gehörlosen-Bund beklagt stockenden Fortschritt


Durch die UN-Behindertenrechtskonvention sowie drei EU-Richtlinien ist Deutschland verpflichtet, für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen einen gleichwertigen Zugang zu Notrufdiensten sicherzustellen. Bis zum Oktober 2019 haben alle 16 Bundesländer eine Vereinbarung zur Einführung einer Notruf-App unterzeichnet. Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat sich jetzt über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Federführend bei der Beschaffung und dem anschließenden Betrieb einer bundeseinheitlichen Notruf-App sei das Land Nordrhein-Westfalen, das derzeit das Vergabeverfahren durchführe. Eine Entscheidung für einen konkreten Notruf-App-Anbieter sei noch nicht gefallen. Offen sei auch noch, wann und wo genau die Veranstaltung zur Veröffentlichung der Notruf-App im Jahr 2020 in NRW stattfinde. Es stehe fest, dass die Notruf-App im gesamten Bundesgebiet eingeführt werden und kostenfrei nutzbar sein soll. Sie soll es ermöglichen, in einer Notsituation schnell Kontakt zur zuständigen Leitstelle aufzunehmen. Notrufe in Deutscher Gebärdensprache durch den Telefondolmetschdienst Tess und per App auf dem Smartphone und Tablet (Android und iOS) werden berücksichtigt. Der aktuelle Standort soll via GPS direkt an die örtlich zuständige Leitstelle übersendet werden, und die direkte Kommunikation mit der Notrufabfragestelle werde durch textbasierten Chat sichergestellt.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund bedauere sehr, dass er als Selbstvertretungsorganisation nicht in den Mitwirkungs- und Entscheidungsprozess zur Einführung einer Notruf-App im Beirat bzw. in der Expertengruppe Leitstellen und Notruf eingebunden wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plane, den Referentenentwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) im März/April 2020 zu versenden. Dann werde der Deutsche Gehörlosen-Bund dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Stellungnahme dazu übermitteln. Im Rahmen der Überarbeitung des TKG werden nach jetzigem Stand Notrufe in deutscher Gebärdensprache und auch alternative Notrufmöglichkeiten wie die Notruf-App berücksichtigt.

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