Der Berliner CDU-Abgeordnete Burkard Dregger hat den Senat gefragt, wie viele Strafanzeigen seit dem 1. Januar 2015 aufgrund von Angriffen u.a. gegenüber Bediensteten der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen erstattet wurden (Drucksache 18/13265). In der Antwort vom 8. Februar 2018 schreibt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass im Jahr 2015 9 Feuerwehrleute und 3 Rettungsdienstmitarbeiter, im Jahr 2016 18 Feuerwehrleute und ein Rettungsdienstmitarbeiter sowie im Jahr 2017 32 Feuerwehrleute und 8 Rettungsdienstmitarbeiter als Geschädigte erfasst wurden (zum Vergleich: Im Jahr 2017 betrug die Gesamtzahl der geschädigten Vollstreckungsbeamten und gleichgestellten Personen 4.919). Dabei lasse die Anzahl der Geschädigten aber keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Taten zu. So könnten z.B. mehrere Geschädigte Opfer einer Straftat sein.
Die Berliner Feuerwehr habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass Anzeigen wegen Verdachts der Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung erstattet wurden. Von den angefragten Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser hätte lediglich das DRK Körperverletzungen und Sachbeschädigungen als Gründe für erstattete Anzeigen angegeben. Eine statistische Erfassung, wie viele Mitarbeiter der Feuerwehr sowie der Hilfsorganisationen aufgrund der zur Anzeige gebrachten Vorfälle dienstunfähig erkrankten, erfolge nicht. Bei der Berliner Feuerwehr seien aufgrund der Vorfälle drei Anträge auf Versetzung innerhalb Berlins gestellt worden, die alle bewilligt wurden. 95 Anträge auf Versetzung wurden außerhalb Berlins gestellt. Bei den Johannitern seien keine Versetzungsanträge gestellt worden. Die übrigen angefragten Hilfsorganisationen hätten keine Angaben gemacht.