Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat kürzlich Fragen zum Einsatz ehrenamtlicher Helfer im Rettungsdienst beantwortet. Anlass war eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Dieter Franz und Dr. Daniela Sommer (Drucksache 19/3622). In seiner Antwort schreibt Staatssekretär Dr. Wolfgang Dippel, dass ehrenamtliche Kräfte im Rettungsdienst in Hessen die gleichen Tätigkeiten wie die hauptamtlichen Kräfte übernehmen können, soweit sie die notwendige Qualifikation besitzen. Sie würden aber fast nur noch an den Wochenenden eingesetzt werden. Dadurch würden auch die Freistellung vom Arbeitgeber und die Erstattung des Lohnausfalles kaum noch eine Rolle spielen.
Die Frage, welche Aufwandsentschädigungen die ehrenamtlichen Kräfte erhalten, wird in der Drucksache nicht beantwortet. Ihre Ansprüche könnten sie gegenüber ihrer jeweiligen Organisation geltend machen, die von den Krankenkassen einen finanziellen Ausgleich laut einem Bewertungsverfahren aus dem Jahr 1992 erhalten würden. Dass der Einsatz ehrenamtlicher Helfer im Rettungsdienst in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist, dafür sei zum einen die allgemein rückläufige Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement verantwortlich, zum anderen die gestiegenen Qualifikationsanforderungen im Rettungsdienst. Als Beispiel dafür wird erneut das Notfallsanitätergesetz angeführt.