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Weniger Leitstellen und mehr Luftrettung

23.09.2022, 11:10 Uhr

Barmer veröffentlicht Positionspapier zur Notfallversorgung


Die Barmer Ersatzkasse hat ein 22-seitiges „10-Punkte-Papier 2.0“ mit dem Titel „Notwendige Schritte zur Umsetzung einer sektorenübergreifenden Versorgung“ veröffentlicht. Darin wird auch auf die zukünftigen Rollen der Leitstellen und des Rettungsdienstes eingegangen. Prof. Dr. Christoph Straub, Andreas Hölscher, Gabriela Leyh und Susanna Weineck schlagen in dem Papier u.a. vor, die Rettungsleitstellen zu Integrierten Leitstellen zur Ersteinschätzung weiterzuentwickeln und ihre Standorte deutlich zu reduzieren. Die Notfallversorgung sollte auch über die Grenzen der Stadt- oder Landkreise sowie über Ländergrenzen geplant und Anrufende über die bestehenden Notrufnummern je nach Dringlichkeit entweder in die Vertragsarztpraxis, in Integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern oder an den Rettungsdienst vermittelt werden. Dafür müssten diese Institutionen vor allem digital miteinander vernetzt werden, z.B. durch ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem.

Vorgeschlagen wird zudem, die Luftrettung stärker zu nutzen. In welchem Umfang oder mit welchem Ziel, darüber werden allerdings keine Angaben gemacht. Gefordert wird aber, den medizinischen Rettungsdienst gemäß Koalitionsvertrag in das Sozialgesetzbuch V zu integrieren. Krankenhäuser, heißt es in dem Papier, sollten nach dem Grad der Spezialisierung in drei Versorgungsstufen gegliedert werden:

  • Grundversorger bzw. ambulant/stationäre Regionalversorger zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen Grund- und Notallversorgung
  • Regelversorger als leistungsfähige Einrichtungen zur Konzentration der Versorgung bei Indikationen mit hoher Prävalenz (z.B. Schlaganfälle, Herzinfarkte, Onkologie und Notfallversorgung); sie sind zugleich immer Zielpunkt für Rettungshubschrauber im Einzugsgebiet
  • Maximal- und Spezialversorger für komplexe und seltene Erkrankungen und Eingriffe.

Die im Koalitionsvertrag genannten Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen verpflichtend an Kliniken eingerichtet werden, um für Notfallpatientinnen und -patienten eine zentrale Anlaufstelle anzubieten, die niederschwellig in Anspruch genommen werden kann und über einen sektorenübergreifenden Tresen als erste Anlaufstelle verfügt. Sie können bei Bedarf auch an Standorten eingerichtet werden, die nicht an der stationären Notfallversorgung teilnehmen.

Das vollständige Papier kann hier heruntergeladen werden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
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