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Wer kommt für coronabedingte Kosten bei Krankentransporten auf?

21.01.2021, 16:02 Uhr

Foto: H. Scholl

Niedersachsen strebt praktikable Lösung an


Auch im Bereich der Krankentransporte fallen coronabedingte Mehrkosten an, z.B. durch zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen oder zusätzliche Schutzkleidung. Drei niedersächsische FDP-Abgeordnete haben dies zum Anlass genommen, sich bei der Landesregierung nach Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleichs zu erkundigen. Darauf hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung jetzt geantwortet (Drucksache 18/8306). Derzeit würden Gespräche geführt werden, um eine praktikable und für alle Beteiligten (insbesondere Träger, Beauftragte und Kostenträger) mit vertretbarem Aufwand umsetzbare Lösung anzustreben. Dafür sei zunächst eine transparente Darstellung der Mehr- und Minderkosten erforderlich. Denn vor allem zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 sei auch ein Rückgang von Krankentransporten bei den Trägern des Rettungsdienstes festzustellen gewesen. Dadurch seien weniger Einsätze gefahren worden und auch die Kosten für den Kraftstoff der Einsatzfahrzeuge gesunken. Die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes habe ebenfalls einen kostenmindernden Effekt auf grundsätzlich sämtliche eingekauften Produkte und Dienstleistungen gehabt. Etwaige Mehrkosten oder Minderausgaben von Genehmigungsinhabern nach § 19 NRettDG für die Erbringung von Krankentransportleistungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes könnten aber nicht Gegenstand möglicher Vereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern und den Kostenträgern sein. „Die Verträge mit den Genehmigungsinhabern basieren auf den bundesweiten Vorgaben des SGB V und sind daher nicht Bestandteil des Rettungsdienstes.“

Die Krankenkassen hätten bereits bundesweit freiwillige Soforthilfen geleistet, ohne dass dafür ausdrückliche gesetzliche Vorgabe o.Ä. existiert hätten. Nachfragenden Leistungserbringern in Niedersachsen seien im Frühjahr Aufschläge von 3 Euro bis 5 Euro je Fahrt zusätzlich gewährt worden, unabhängig davon, ob die einzelne Fahrt in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung erfolgte oder nicht und losgelöst von der konkreten Situation in einzelnen Landkreisen, Städten, Regionen oder Bundesländern. Mit beginnender Normalisierung des Einsatzgeschehens und sich entspannender Marktlage bei der Beschaffung medizinischen Sachbedarfs und weiteren Kostensenkungen seien diese Zahlungen bundesweit über die erste Befristung hinaus nicht verlängert worden. Im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes sei zunächst abzuwarten, welche Mehrkosten oder Minderausgaben bei den Trägern festzustellen seien.

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