Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Erben, der für die Partei im Landtag Sachsen-Anhalts sitzt, hat es sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht, mithilfe von Kleinen Anfragen in jedem Frühjahr bei der Landesregierung die Zahlen der Inanspruchnahme von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren zur Absicherung des Rettungsdienstes anzufordern. Dabei stellt er immer dieselben drei Fragen:
- In wie vielen Fällen wurden Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen von Rettungsdiensteinsätzen zu sog. „Tragehilfen“ herangezogen?
- In wie vielen Fällen wurden Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen von Rettungsdiensteinsätzen zur Absicherung von Landeplätzen des Rettungshubschraubers herangezogen?
- In wie vielen Fällen wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen von Rettungsdiensteinsätzen zum Transport von Rettungsdienstpersonal vom Hubschrauberlandeplatz zur Einsatzstelle herangezogen?
Die Antworten darauf werden dann in Form von Drucksachen veröffentlicht. Aus der aktuellen Drucksache 7/4232 geht hervor, dass es im vergangenen Jahr zu 742 Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren als „Tragehilfen“ kam (2017 waren es 559 Einsätze, 2016 waren es 476 Einsätze) (Drucksachen 7/2728 und 7/789). Landeplätze des Rettungshubschraubers mussten sie in 80 Fällen absichern (2017: 49, 2016: 46). Und zum Transport von Rettungsdienstpersonal vom Hubschrauberlandeplatz zur Einsatzstelle wurden sie 58-mal herangezogen (2017: 40, 2016: 40). Interessanter Nebenaspekt ist, dass die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte, die die Daten überhaupt erfassen, kontinuierlich steigt.