Am heutigen Mittwoch, dem 13. Dezember, wird um 18.30 Uhr der Dokumentarfilm „Rette sich, wer kann!?“ der Redaktion „andererseits“ aus Wien im Delphi Arthaus Kino in Stuttgart gezeigt. Die baden-württembergische Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Simone Fischer und der DRK-Landesverband Baden-Württemberg zeigen am Beispiel der verheerenden Flut im Ahrtal im Sommer 2021, warum die Katastrophenvorsorge dringend Menschen mit Behinderungen berücksichtigen muss. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 sind zwölf Bewohner in einem Heim für Menschen mit Behinderungen gestorben. In dem Film wird mit Betroffenen, Angehörigen, Experten sowie Verantwortlichen gesprochen und der Frage nachgegangen, wie ihr Tod hätte verhindert werden können, wie gut die Katastrophenschutzmaßnahmen für diese Personengruppen funktionieren und was sich seit der Flut verändert hat.
Im Anschluss diskutieren die Gäste Thomas Strobl, Minister des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Katharina Brunner und Artin Madjidi, Redaktion „andererseits“, Friedrich Gabel vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften an der Universität Tübingen und Raul Krauthausen, Autor, Moderator, Medienmacher für Inklusion und Barrierefreiheit über die Situation in Deutschland und Baden-Württemberg. Mit der Veranstaltung soll ein Impuls gegeben werden, was weiter unternommen werden muss, um den Schutz für Menschen in Katastrophen und Krisen weiter voranzutreiben.
Angesichts des Klimawandels und jüngster Naturkatastrophen, der Corona-Pandemie, der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, aber auch der Überalterung der Bevölkerung und der damit einhergehenden Zunahme an Beeinträchtigungen wächst die Bedeutung einer inklusiven Katastrophenvorsorge. Verschiedene Behinderungsformen bedingen unterschiedliche Maßnahmen. Für gehörlose Menschen können etwa visuelle Alarme und Kommunikationssysteme in Gebärdensprache lebenswichtig sein. Auch inklusive Notunterkünfte sind wichtig. Diese sollten so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen erfüllen, einschließlich Familien, geflüchteter sowie älterer Personen, Menschen mit Behinderungen und anderer marginalisierter Gruppen. Dazu zählt z.B. die Bereitstellung von speziellen Schlafmöglichkeiten oder barrierefreien Einrichtungen.
Bisher gibt es keine aussagekräftige Zahlengrundlage, was die Katastrophenvorsorge für Menschen mit besonderem Schutzbedarf betrifft. Diese Gruppen werden in den bestehenden Katastrophenschutzkonzepten nicht ausreichend berücksichtigt. Es gilt z.B., barrierefreie Evakuierungspläne zu erstellen, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dies kann die Bereitstellung von barrierefreien Transportmitteln und Unterkünften einschließen.