Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 5. Januar 2018 zu einer Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Gordan Dudas (SPD) zu Intensivtransporten per Hubschrauber in NRW Stellung genommen. Dudas hatte u.a. gefragt, wie hoch der Bedarf an luftgebundenen Intensivtransporten sei und ob hinsichtlich des Bedarfes regionale Unterschiede existierten. Darüber hinaus wurde die Landesregierung gebeten, Auskunft zu erteilen über die derzeitigen Kapazitäten für Intensivtransporte in der Luftrettung und die Planungen bei der Konzeption zukünftiger Bedarfspläne.
Die Landesregierung gab an, es lägen derzeit keine aktuellen Zahlen zum Bedarf vor, jedoch laufe bereits eine Erhebung zum Bedarf für die gesamte Luftrettung in Nordrhein-Westfalen. Im November 2017 habe man die Kernträger der Luftrettung in NRW gebeten, entsprechende Datensätze zusammenzustellen. Die Ergebnisse, die als Grundlage für die Bedarfsplanung dienen sollen, würden bis Mitte 2018 erwartet. Die aus der Bedarfsplanung abzuleitenden Erkenntnisse seien von zentraler Bedeutung und wesentlicher Bestandteil des in der Überarbeitung befindlichen Erlasses "Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst".
An Kapazitäten für luftgebundene Intensivtransporte gibt es in NRW aktuell neun öffentlich-rechtliche Einsatzmittel, die von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zur Verfügung stehen: sieben RTH, wie z.B. "Christoph 3" in Köln oder "Christoph 13" in Bielefeld, und die beiden ITH "Christoph Rheinland" in Köln und "Christoph Westfalen" in Greven. Daneben stehen mit "Akkon Bochum 89-1" und "Christoph Dortmund" zwei unternehmensgeführte ITH sowie der von der Bundeswehr in Nörvenich stationierte SAR-Hubschrauber "Rescue 41" bereit, der im Rahmen der dringenden Eilhilfe bei Bedarf angefordert werden kann. (Scholl)