Nach achtjährigem Rechtsstreit hat ein Notfallsanitäter (nicht zu vergleichen mit dem deutschen Notfallsanitäter, Anm. d. Red.) der Wiener Berufsrettung durchgesetzt, dass er nach seiner Qualifikation bezahlt werden muss. Der Mann war von der Berufsrettung, einer kommunalen Einrichtung der Stadt Wien, als Notfallsanitäter eingestellt worden. Sein Dienstherr machte aber in besoldungsrechtlicher Hinsicht zwischen Notfall- und Rettungssanitäter (nicht zu vergleichen mit dem deutschen Rettungssanitäter, Anm. d. Red.) keinen Unterschied. Dadurch, so der Wiener Retter gegenüber RETTUNGSDIENST habe es sich ergeben, dass er in der Realität materiell sogar schlechter gestellt gewesen sei als geringer qualifizierte Kollegen. Das wollte er nicht auf sich beruhen lassen und beschritt deswegen den Klageweg.
Die Stadt Wien lenkte schließlich früh ein und gruppierte den Betroffenen höher. In dem Verfahren ging es dann letztlich noch um eine Nachzahlung von 10.000 Euro aus der Zeit, in der der Kläger noch in einer niedrigeren Besoldungsstufe war. Diese bekam er nun nach der Entscheidung des Gerichts. Diese Entscheidung, so der Mann, sei in ganz Österreich mit Aufmerksamkeit verfolgt worden, da damit ausdrücklich betont worden sei, dass die Bezahlung im Rettungsdienst nach der Qualifikation zu erfolgen habe. (POG)