Die Berliner Rettungsdienstunternehmen und ihr Verband beklagen, dass die verantwortlichen Behörden und die gesetzlichen Krankenkassen die qualitativen Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes nicht kontrollieren. Obwohl das seit 2004 geltende Gesetz den Krankenkassen ein umfängliches Prüfungsrecht im Interesse der Patienten einräume, werde davon bis heute kein Gebrauch gemacht. Auch die zuständigen Behörden würden wenig bis keine Neigung zeigen, die Einhaltung der einschlägigen Regelungen konsequent zu prüfen, so der Vorwurf. Matthias Rack, Vorsitzender des Landesverbandes Privater Rettungsdienste Berlin e.V., zeigte sich nach den jüngst wieder gescheiterten Entgeltverhandlungen bestürzt: „Wir haben mehrfach angeboten, verbindliche Qualitätskriterien in einem neuen Vertrag festzulegen – ohne jede Resonanz. Den Krankenkassen geht es ganz offensichtlich nur darum, den absolut niedrigsten Preis zu erzielen.“
Auch hat der Verband 2011 erneut den Sicherheitsingenieur Christian Kühn als Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt. Dieser hatte bereits 2008 bedenkliche Mängel bei einer Vielzahl von Einsatzfahrzeugen festgestellt. In seinem aktuellen Gutachten stellt er fest, dass sich die Situation nicht wesentlich verbessert habe. Besondere Brisanz erhalte dieser Umstand dadurch, dass mehrere Einsatzfahrzeuge durch die Prüfung gefallen seien, deren ordnungsgemäßer Zustand kurz vorher durch Kraftfahrzeugsachverständige der technischen Überwachungsvereine bescheinigt wurde.
Seit rund 15 Jahren stagnieren die Entgelte für den Krankentransport in Berlin auf niedrigem Niveau. Im Jahr 1996 wurden für einen Stadttransport 106,00 DM (54,20 Euro) von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Heute sind es für die gleiche Leistung 57,26 Euro. Den gesetzlichen Vorgaben können die Unternehmen schon lang nicht mehr umfänglich folgen. Auch die Situation der Mitarbeiter werde immer prekärer. Fast die Hälfte von ihnen könne inzwischen nur noch als „Minijobber“ beschäftigt werden und droht auf Hartz-IV-Niveau abzurutschen, so der Verband.