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Zehn statt acht Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg

11.01.2022, 14:43 Uhr

Foto: ADAC-Luftrettung/Knöfel

Notfallmedizinische Versorgung soll optimiert werden


Bisher erfolgten die primäre Luftrettung und die luftgestützte Verlegung intensivpflichtiger Patienten in Baden-Württemberg von acht Standorten aus. Laut einer Mitteilung des Innenministeriums in Stuttgart sollen diese um zwei weitere aufgestockt werden. Die Erweiterungsmaßnahme ist auf ein wissenschaftliches Gutachten des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) an der Universität München zurückzuführen. Die Zielvorgabe für die Gutachter bestand darin, bei bestimmten Krankheits- und Verletzungsbildern ein Zeitintervall von maximal 60 min. vom Notrufeingang bis zum Eintreffen des Patienten in der Klinik zu gewährleisten. Daraus ergaben sich folgende Empfehlungen:

  • Verlegung des „Christoph 54“ von Freiburg (Breisgau) an einen Standort entlang der Achse Kirchzarten-Todtnau,
  • Verlegung des „Christoph 41“ von Leonberg an einen Standort der Achse Tübingen-Reutlingen,
  • Verlegung des „Christoph 45“ von Friedrichshafen in den westlichen Landkreis Ravensburg oder den nördlichen Bodenseekreis,
  • Schaffung eines neuen Luftrettungsstandorts im Bereich Osterburken,
  • Schaffung eines neuen Standorts entlang der Achse Lahr-Freudenstadt,
  • Ausweitung der Betriebszeiten von „Christoph 51“ in Pattonville (zwischen Stuttgart und Ludwigsburg) auf einen 24-Stunden-Betrieb.
  • Die Standorte Mannheim („Christoph 53“), Ulm („Christoph 22“) und Villingen-Schwenningen („Christoph 11“) bleiben unverändert bestehen.
  • Die schon seit Längerem geplante Rückverlegung des derzeit bei Baden-Baden stationierten „Christoph 43“ an seinen Ursprungsstandort Karlsruhe wurde im Gutachten bereits vorausgesetzt.

Vor allem den südlich gelegenen Landkreisen Lörrach und Waldshut („Christoph 54“) sowie dem Bereich der südlichen Schwäbischen Alb und der nördlichen Bodenseeregion („Christoph 41“ und „Christoph 54“) soll mit der Neustrukturierung eine bessere notfallmedizinische Versorgung garantiert werden.

 

 

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