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Zulage und Corona-Sonderzahlung für DRK-Notfallsanitäter

23.04.2021, 09:13 Uhr

Foto: M. Schepers

Bundestarifgemeinschaft und Ver.di einigen sich auf Tarifvertrag


Die Bundestarifgemeinschaft (BTG) des DRK und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di haben sich nach langen Verhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Der neue Vertrag mit einer Laufzeit bis 31. März 2023 umfasst nach Mitteilung der Landestarifgemeinschaft des DRK in Baden-Württemberg eine Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. April dieses Jahres um 1,5%, mindestens aber 50 Euro, sowie eine weitere Erhöhung um 1,9% zum 1. April 2022. Die DRK-Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro. Neu eingeführt werden eine Pflegezulage wie auch eine Zulage für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Mit der letztgenannten Regelung beschreitet das DRK einen neuen Weg, den es in dieser Form noch in keinem anderen vergleichbaren Tarifwerk gibt.

Der Abschluss entspricht damit im Wesentlichen dem Angebot, das die DRK-Bundestarifgemeinschaft Ende des letzten Jahres gemacht hatte. Organisiert sind in ihr die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg, Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark. Unter die BTG-Tarifverträge fallen 38.600 Beschäftigte, Mittelbar sind zudem 21.000 Schwestern des Roten Kreuzes betroffen. (POG)

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