Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung begrüßt den heutigen Beschluss der in Genf abgehaltenen Diplomatischen Konferenz, ein Drittes Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen anzunehmen. Mit diesem Zusatzprotokoll wird ein weiteres Schutzzeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond geschaffen. Für das Deutsche Rote Kreuz wird sich auf nationaler Ebene dadurch zunächst nichts ändern. Es wird weiterhin das Rote Kreuz als Kennzeichen nutzen.
Das als Roter Kristall bekannte zusätzliche Schutzzeichen bringt eine umfassende und dauerhafte Lösung für die Emblemfrage. Es erscheint als roter Rahmen in Form eines auf einer Ecke stehenden Quadrats auf weissem Hintergrund und ist frei von jeder religiösen, politischen oder sonstigen Bedeutung.
Im Anschluss an die Annahme des Dritten Zusatzprotokolls beschloss die Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds, für 2006 eine Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes einzuberufen. Diese Konferenz, an der auch die Vertragsstaaten der Genfer Konventionen teilnehmen, wird die Aufgabe haben, die Statuten der Bewegung im Hinblick auf die Verwendung des neuen Emblems zu ändern.
Zusätzliches Schutzzeichen für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
08.12.2005, 13:53 Uhr