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Zweckentfremdung von Rettungswagen in Baden-Württemberg

01.11.2018, 15:32 Uhr

Foto: R. Schnelle

RD-Fahrzeuge wurden für Hausnotrufdienste eingesetzt


In Baden-Württemberg wurden in der Vergangenheit offensichtlich Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes für Hausnotrufdienstleistungen verwendet, und das nicht nur in Einzelfällen. Anders ist ein ausführlicher Hinweis der Abteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg im am Dienstag verschickten Newsletter „Infodienst“ nicht zu interpretieren. Unter der Überschrift „Keine Nutzung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes für Hausnotrufdienstleistungen“ heißt es dort: „Im Rahmen einer Erhebung zu den Strukturen im Hausnotruf wurde festgestellt, dass durch die Integrierten Leitstellen (ILS) teilweise Fahrzeuge des Rettungsdienstes für Hausnotrufdienstleistungen eingesetzt werden.“

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration habe daraufhin klargestellt und alle Leistungsträger im Rettungsdienst darüber informiert, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) Einsatzfahrzeuge zur Sicherstellung der Aufgaben des Rettungsdienstes nach dem Rettungsdienstgesetz seien. Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Intensivtransportwagen und Krankentransportwagen dürfen auch nicht zu Unterstützungleistungen wie Aufrichtungs- und Tragehilfe, Abklärungen und Schlüsselzuführungen im Rahmen von Hausnotrufdienstleistungen hinzugezogen werden.

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