Nach unserer Meldung zu einer möglichen Fristverlängerung für Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfungen in der vergangenen Woche (hier) hat die Redaktion RETTUNGSDIENST bei den zuständigen Länderministerien und Behörden angefragt, ob dort diesbezügliche Schritte geplant sind. Von 16 Bundesländern haben 11 geantwortet. Nur zwei Länder haben sich für eine entsprechende Fristverlängerung ausgesprochen: Bayern und Sachsen – das Letztgenannte aber nicht eindeutig. Vier Bundesländer (Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) verwiesen auf die am 8. und 9. März 2016 im Bund-Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ von Bayern initiierte Diskussion zu diesem Thema, die im Herbst fortgeführt werden soll, und wollten sich nicht positionieren.
Die restlichen fünf Bundesländer (Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) sehen keinen Bedarf für eine Fristverlängerung und halten die für die Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfungen zur Verfügung stehende Zeit für ausreichend. Die vom Gesetzgeber festgelegte Frist von sieben Jahren wird als angemessen angesehen, um allen, die eine Nachqualifikation anstreben, diese zu ermöglichen. Es sei den Rettungsassistenten zumutbar, sich innerhalb von sieben Jahren zu entscheiden, ob sie die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter erwerben wollen oder nicht.
Mehr dazu in der nächsten RETTUNGSDIENST.