Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Baden-Württemberg hat heute die Liste der zukünftigen Luftrettungsstandorte bekanntgegeben. Es folgt damit den fachlichen Empfehlungen der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020, die das Land beim Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) des Klinikums der Universität München erstellen ließ. Die neuen Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg lauten wie folgt:
- Neubau eines Luftrettungsstandortes in Lahr (Ortenaukreis)
- Neubau eines Luftrettungsstandortes im Bereich Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis)
- „Christoph 11“, Villingen-Schwenningen (Standort unverändert, Einsatzbereitschaft 24 Stunden)
- „Christoph 22“, Ulm (unverändert, Ausweitung in den Randzeiten)
- „Christoph 41“, Tübingen BG-Klinik (anstelle Leonberg)
- „Christoph 43“, Karlsruhe St.-Vincentius-Krankenhaus (Rückverlegung von Interims-Standort Baden-Airpark)
- „Christoph 45“, Deggenhausertal-Wittenhofen (anstelle Friedrichshafen)
- „Christoph 51“, Stuttgart/Pattonville (Standort unverändert, neu: Einsatzbereitschaft 24 Stunden)
- „Christoph 53“, Mannheim (unverändert)
- „Christoph 54“, Freiburg (unverändert)
Nach den Standortentscheidungen sollen nun die Planungen an den neuen Standorten beginnen und die luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Danach werden die Standorte ausgeschrieben und der Bau der Stationen vorangetrieben. Bestehende Luftrettungsstandorte sollen nach und nach für die Zukunft auf den neuesten Stand der Technik gebracht und dann ausgeschrieben werden. Die Krankenkassen unterstützen die Entscheidung des Innenministeriums, die Empfehlungen des Gutachtens vollständig umzusetzen.
Das Innenministerium hat hier eine Seite mit FAQs mit ausführlichen Antworten und ergänzenden Informationen zu den Änderungen bei der Luftrettung eingerichtet.