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Zwei Rettungssanitäter im Rettungsdienst reichen nicht

13.10.2016, 10:38 Uhr

Foto: K. von Frieling

Rüge für DRK im Südwesten

Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat den DRK-Landesverband aufgefordert, eine umstrittene Praxis zu unterlassen, die im Rettungsdienstbereich Karlsruhe angewendet werden sollte. Nach Angaben der Behörde erging dort am 9. August 2016 vom Leiter des DRK-Rettungsdienstes Bruchsal eine Mitteilung an alle Rettungswachenleiter in diesem Bereich, die diesen erlaubt, einen RTW entgegen der Gesetzeslage nur mit zwei Rettungssanitätern zu besetzen, bevor das Fahrzeug aufgrund der derzeitigen Knappheit an höher qualifiziertem Personal stillgelegt werden muss. In Baden-Württemberg ist die Notfallsanitäter-Ausbildung zwar finanziell abgesichert und läuft bereits, noch stehen aber nicht genügend Absolventen zur Verfügung. Rettungsassistenten werden ja seit einiger Zeit nicht mehr ausgebildet.

Die Bruchsaler „Ausnahmegenehmigung“ will das Innenministerium jedoch unter keinen Umständen gelten lassen. In einem Schreiben des ehemaligen Landesbranddirektoren und jetzigen Leiters der Abteilung „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“ im Innenministerium Baden-Württemberg, Hermann Schröder, an das DRK heißt es: „Die Vorgehensweise des DRK stellt einen groben Verstoß gegen § 9 Absatz 1 Satz 2 des Rettungsdienstdienstgesetzes dar und ist sofort zu beenden.“ Schröder bezieht sich in seinem Schreiben ausdrücklich auf eine Anfrage der Redaktion RETTUNGSDIENST an das Innenministerium. Noch in der vergangenen Woche erhielten wir aus dem Hause die Antwort, dass die Bruchsaler Mitteilung dort nicht bekannt sei. (POG)

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