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Notfallsanitätergesetz kommt in den Bundestag

10.10.2012, 11:47 Uhr

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr beim Besuch einer Rettungswache (Foto: BMG)

Auch Bundesrat muss noch zustimmen

Erwartungsgemäß hat heute das Bundeskabinett die Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in den Deutschen Bundestag beschlossen. Wie wir am vergangenen Montag bereits berichteten, kann es damit aber noch nicht in Kraft treten, sondern benötigt weiterhin die Zustimmung des Bundesrates. 

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Kommentare

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10.10.2012, 14:57 Uhr von Stefan
Yes, we can!
10.10.2012, 18:01 Uhr von Mirco
Jetzt haben wir den Salat! Wenn der erste Jubel verflogen ist, werden sich einige noch arg wundern, was das neue NS-Gesetz (!) so alles zur Folge hat. Ich finde es schlimm und bin extrem besorgt.
10.10.2012, 22:51 Uhr von Dirk
Ich weiß auch noch nicht, ob ich das Ganze gut finden soll.
10.10.2012, 23:04 Uhr von Florian
Mirco, zufällig Arzt? :P
11.10.2012, 08:07 Uhr von Flo
@Mirco: Abwarten würde ich sagen. Erstmal muss das Gesetz durch Bundestag und -rat und in Kraft treten. Dann müssen die Schulen sich umstellen, die ersten Azubis eingestellt und 3 Jahre ausgebildet werden.

Von daher, vor 2017 rechne ich nicht mit den ersten fertigen Notfallsanitätern. Und dann sind da noch die 16 Landesrettungsdienstgesetze, die auch erstmal auf den Notfallsanitäter umgeschrieben werden müssen.
11.10.2012, 08:44 Uhr von Philip
Ich denke, dass in den meisten Landesgesetzen die Begriffe Notfallsanitäter und Rettungsasistent synonym verwendet werden. Solange es nicht ausreichend NFS gibt, werden die RettAss nicht aus dem Gestz verschwinden. Und das wird bei der Ausbildungsregelung einige Jahr(zehnt)e dauern.
11.10.2012, 16:27 Uhr von Arnold
Ich verstehe es einfach nicht. Jetzt kommt nach 20+ Jahren endlich mal Bewegung in die Rechtslage des Berufsbild, und bei jeder Meldung muss immerzu gemault werden, sogar innerhalb der Strukturen.

Es muss doch mal ein Anfang gemacht werden, andere Berufe gibt es seit vielen Jahrzehnten oder noch länger. Es passiert eben mal nichts über Nacht, aber der Anfang ist gemacht. Immer wieder wird gejammert, dass im Rettungsdienst zu schlechte Bedingungen herrschen, der Mitarbeiter zu wenig darf, etc. pp.

Jetzt kommt hoffentlich bald ein neues Gesetz und einige RD-Mitarbeiter haben Angst (schlimm) oder keine Lust (noch schlimmer) oder sehen es nicht ein (arrogant), eine erneute staatliche Prüfung abzulegen. Leute, wem es nicht passt der kann doch gehen - freie Berufswahl in diesem Staat.

Was soll denn sonst passieren? Rückkehr zur RettSan-Ausbildung als Standard und einen durchschnittlichen KTW als Rettungsmittel? Hat ja irgendwann auch mal funktioniert, warum also der Stress mit einer neuen Ausbildung?

Ich arbeite hauptberuflich in einer interdisziplinären Notaufnahme und fahre nur 4-5 mal pro Monat im deutschen RD. Und, Freunde, ganz ehrlich, es gibt m.E. genug Hauptamtliche (junge UND altgediente Mitarbeiter), die hätten eine "Auffrischung" dringend nötig.

Etwas mehr Flexibilität und Gelassenheit täte uns allen gut.
11.10.2012, 16:46 Uhr von Arnold
@Flo: Das mit dem Weg der Gesetzgebung stimmt, dürfte aber mit Sicherheit nicht mehr so lange dauern wie bisher, da der Großteil der Arbeit und die Vorlage bereits erfolgt ist. Den größeren Stolperstein sehe ich eher in der Bestätigung durch den Bundesrat, da hier ggf. diverse Lobby-Gruppen Einfluss nehmen könnten. Anhand der Sitzverteilung kann das evtl. tatsächlich knapp werden.

Was die Landesgesetze angeht: WENN das NFS-Gesetz irgendwann in Kraft tritt, MÜSSEN die Landesgesetze in Folge angepasst werden, da führt kein Weg dran vorbei. Allerdings, und das ist natürlich etwas ärgerlich, werden sich einzelne Bundesländer etwas mehr Zeit lassen als andere und sind zudem in ihrer Regelungskompetenz nicht zwingend gebunden. Daher ist zu befürchten, dass einzelne Bundesländer (wie bisher auch) bei der Fahrzeugbesetzung als "Ausnahme" eine geringere Qualifikation als den NFS zulassen werden (was von RD-Betreibern dann auch wie bisher ausgenutzt werden könnte).

Ich rechne -Inkrafttreten des Gesetzes natürlich vorausgesetzt- mit den ersten Notfallsanitätern deutlich vor 2017, da jeder der möchte auch ohne weitere Ausbildung die "gesamte staatliche Prüfung" ablegen kann, siehe §32 Abs 2 letzter Satz. Weiterhin gibt es genügend RettAss, die mit der vereinfachten "Ergänzungsprüfung" recht zeitnah "aufstocken" können und das wohl auch werden...es gibt ja im RD nicht nur Verweigerer.

Natürlich wird es Jahre dauern bis flächendeckend NFS vorhanden sind, aber da hat ja niemand etwas anderes erwartet oder behauptet. Ich persönlich werde keine 3 Jahre warten und mich wesentlich früher zum Staatsexamen melden. Aber da muss erst mal abgewartet werden wie das organisatorisch funktionieren wird.

@Philip: Falsch gedacht, NFS und RettAss können nicht synonym verwendet werden, da es zwei getrennte Dinge sind. Logischerweise müssen die Landesgesetze bei einer Anpassung mit einer Übergangsregelung versehen werden, aber das dürfte kein Problem darstellen und wäre in der Rechtsgeschichte auch kein Novum. ;-)
11.10.2012, 17:41 Uhr von Oliver
Arnold, Du bist ein Guter (kopfschüttel). Ich möchte Deine Meinung hören, wenn die Rechtsgrundlage Deiner Tätigkeit geändert wird und es Dich betrifft, falls Du überhaupt der pflegenden Berufsgruppe angehörst oder nicht sogar ein Medicus bist. Beurteile niemanden, bevor Du nicht an seiner Stelle standest. Zeig mir, wo in den letzten zwei Jahrzehnten in der BRD etwas nachhaltig Positives auf den Weg gebracht wurde, dann setze ich mich dafür ein, dass das Gemaule aufhört. Die Masse verbindet mit Veränderung nun halt mit Verschlechterung, zumal die Erfahrung in den Köpfen der Leute über Veränderungen keinen anderen Schluss zulässt. Auch wenn es kognitv ein Irrtum ist. Ende
11.10.2012, 23:11 Uhr von Philip
@Arnold: Man kann ohne Weiteres schreiben, dass ein RTW als Beifahrer einen RettAss oder einen NFS braucht. Dann brauch ich mich auch erst einmal nicht um Übergangsregeln zu kümmern.

Was die Prüfung angeht: Damit ist es ja nicht getan, sondern es sollen auch Fortbildungsstunden im Monatsbereich gemacht werden, und das wird für alle, die nicht vollzeit im RD arbeiten oder ehrenamtlich tätig sind, fast nicht machbar sein. Oder wird Dich Dein Arbeitgeber (Krankenhaus) für drei Monate bezahlt freistellen, damit Du den NFS machen kannst?
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