Auch Bundesrat muss noch zustimmen
Erwartungsgemäß hat heute das Bundeskabinett die Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in den Deutschen Bundestag beschlossen. Wie wir am vergangenen Montag bereits berichteten, kann es damit aber noch nicht in Kraft treten, sondern benötigt weiterhin die Zustimmung des Bundesrates.


Kommentare
Von daher, vor 2017 rechne ich nicht mit den ersten fertigen Notfallsanitätern. Und dann sind da noch die 16 Landesrettungsdienstgesetze, die auch erstmal auf den Notfallsanitäter umgeschrieben werden müssen.
Es muss doch mal ein Anfang gemacht werden, andere Berufe gibt es seit vielen Jahrzehnten oder noch länger. Es passiert eben mal nichts über Nacht, aber der Anfang ist gemacht. Immer wieder wird gejammert, dass im Rettungsdienst zu schlechte Bedingungen herrschen, der Mitarbeiter zu wenig darf, etc. pp.
Jetzt kommt hoffentlich bald ein neues Gesetz und einige RD-Mitarbeiter haben Angst (schlimm) oder keine Lust (noch schlimmer) oder sehen es nicht ein (arrogant), eine erneute staatliche Prüfung abzulegen. Leute, wem es nicht passt der kann doch gehen - freie Berufswahl in diesem Staat.
Was soll denn sonst passieren? Rückkehr zur RettSan-Ausbildung als Standard und einen durchschnittlichen KTW als Rettungsmittel? Hat ja irgendwann auch mal funktioniert, warum also der Stress mit einer neuen Ausbildung?
Ich arbeite hauptberuflich in einer interdisziplinären Notaufnahme und fahre nur 4-5 mal pro Monat im deutschen RD. Und, Freunde, ganz ehrlich, es gibt m.E. genug Hauptamtliche (junge UND altgediente Mitarbeiter), die hätten eine "Auffrischung" dringend nötig.
Etwas mehr Flexibilität und Gelassenheit täte uns allen gut.
Was die Landesgesetze angeht: WENN das NFS-Gesetz irgendwann in Kraft tritt, MÜSSEN die Landesgesetze in Folge angepasst werden, da führt kein Weg dran vorbei. Allerdings, und das ist natürlich etwas ärgerlich, werden sich einzelne Bundesländer etwas mehr Zeit lassen als andere und sind zudem in ihrer Regelungskompetenz nicht zwingend gebunden. Daher ist zu befürchten, dass einzelne Bundesländer (wie bisher auch) bei der Fahrzeugbesetzung als "Ausnahme" eine geringere Qualifikation als den NFS zulassen werden (was von RD-Betreibern dann auch wie bisher ausgenutzt werden könnte).
Ich rechne -Inkrafttreten des Gesetzes natürlich vorausgesetzt- mit den ersten Notfallsanitätern deutlich vor 2017, da jeder der möchte auch ohne weitere Ausbildung die "gesamte staatliche Prüfung" ablegen kann, siehe §32 Abs 2 letzter Satz. Weiterhin gibt es genügend RettAss, die mit der vereinfachten "Ergänzungsprüfung" recht zeitnah "aufstocken" können und das wohl auch werden...es gibt ja im RD nicht nur Verweigerer.
Natürlich wird es Jahre dauern bis flächendeckend NFS vorhanden sind, aber da hat ja niemand etwas anderes erwartet oder behauptet. Ich persönlich werde keine 3 Jahre warten und mich wesentlich früher zum Staatsexamen melden. Aber da muss erst mal abgewartet werden wie das organisatorisch funktionieren wird.
@Philip: Falsch gedacht, NFS und RettAss können nicht synonym verwendet werden, da es zwei getrennte Dinge sind. Logischerweise müssen die Landesgesetze bei einer Anpassung mit einer Übergangsregelung versehen werden, aber das dürfte kein Problem darstellen und wäre in der Rechtsgeschichte auch kein Novum. ;-)
Was die Prüfung angeht: Damit ist es ja nicht getan, sondern es sollen auch Fortbildungsstunden im Monatsbereich gemacht werden, und das wird für alle, die nicht vollzeit im RD arbeiten oder ehrenamtlich tätig sind, fast nicht machbar sein. Oder wird Dich Dein Arbeitgeber (Krankenhaus) für drei Monate bezahlt freistellen, damit Du den NFS machen kannst?